Energie sparen, Kosten senken
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Austellen von Energieausweisen für Ihre Immobilie

Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden ist die Ausstellung eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Als Experte auf diesem Gebiet stehen wir Ihnen zur Verfügung, damit Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Der Energieausweis ist ein unverzichtbares Instrument, um potenziellen Käufern oder Mietern einen klaren Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes zu geben. Er gibt nicht nur Auskunft über den energetischen Zustand, sondern auch Empfehlungen für mögliche Modernisierungsmaßnahmen, die langfristig Kosten sparen können.



Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Bei der Erstellung eines Energieausweises haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. In bestimmten Fällen ist jedoch der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Dies betrifft Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, sowie Neubauten, für die keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Ebenso ist ein Bedarfsausweis erforderlich, wenn die Fassade nachträglich gedämmt wurde oder mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurden, da für die Erstellung eines Verbrauchsausweises neue Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen müssen. Als Sachverständiger unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl des geeigneten Ausweises und bei der Erstellung der entsprechenden Unterlagen.


Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis bewertet im Gegensatz zum Bedarfsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch. Er basiert auf den Daten der Heizkostenabrechnungen von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten, um Ungenauigkeiten im Nutzerverhalten auszugleichen. Eine Witterungsbereinigung und die Ermittlung eines Witterungsbereinigungsfaktors sind erforderlich, um eine energetische Bewertung und Vergleichbarkeit mit Referenzdaten zu ermöglichen. Der Verbrauchsausweis gilt nur für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder die nach der 1. 



Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unter Berücksichtigung baulicher Aspekte wie Heizungsanlage, Fensterqualität und Dämmung. Die aufwändigen Berechnungen ermöglichen einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien und zeigen energetische Schwachstellen auf. Modernisierungsempfehlungen sind auf den konkreten Zustand des Gebäudes zugeschnitten und zeigen Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung auf. Wichtig ist jedoch, dass die Angaben korrekt sind, da falsche Angaben zur Ungültigkeit des Ausweises führen können. Ein Bedarfsausweis ist für Neubauten, Umbauten und Altbauten, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, vorgeschrieben.