Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden ist die Ausstellung eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Als Experten unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Der Energieausweis bietet potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes und enthält Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen zur Kostensenkung. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Letzterer ist in bestimmten Fällen, wie bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, oder bei Neubauten ohne Verbrauchsdaten, erforderlich. Auch nach Dämmmaßnahmen ist ein Bedarfsausweis notwendig. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und Erstellung der geeigneten Unterlagen.
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis bewertet im Gegensatz zum Bedarfsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch. Er basiert auf den Daten der Heizkostenabrechnungen von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten, um Ungenauigkeiten im Nutzerverhalten auszugleichen. Eine Witterungsbereinigung und die Ermittlung eines Witterungsbereinigungsfaktors sind erforderlich, um eine energetische Bewertung und Vergleichbarkeit mit Referenzdaten zu ermöglichen. Der Verbrauchsausweis gilt nur für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder die nach der 1.
Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unter Berücksichtigung baulicher Aspekte wie Heizungsanlage, Fensterqualität und Dämmung. Die aufwändigen Berechnungen ermöglichen einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien und zeigen energetische Schwachstellen auf. Modernisierungsempfehlungen sind auf den konkreten Zustand des Gebäudes zugeschnitten und zeigen Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung auf. Wichtig ist jedoch, dass die Angaben korrekt sind, da falsche Angaben zur Ungültigkeit des Ausweises führen können. Ein Bedarfsausweis ist für Neubauten, Umbauten und Altbauten, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, vorgeschrieben.