Energie sparen, Kosten senken
Ihre kluge Investition in die Zukunft
 

Fördermöglichkeiten

 für energetische Neubauten und Sanierungen


Hier erfahren Sie alles über die Förderprogramme der KfW und des BAFA. Von Zuschüssen bis hin zu zinsgünstigen Krediten bieten diese Programme finanzielle Unterstützung für Ihr Bauvorhaben. Wir helfen Ihnen, die passende Förderung zu finden und unterstützen Sie bei der Antragstellung und Abwicklung. Entdecken Sie mit uns die vielfältigen Möglichkeiten des nachhaltigen Bauens und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine zukunftsfähige Umwelt und sparen Sie gleichzeitig bares Geld durch die Reduzierung Ihrer Energiekosten.








Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude



Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN) bietet die KfW die Finanzierung und Förderung für den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden in Deutschland unter den Fördernummern 297 und 298 an. Die Förderstufen umfassen:


1. Klimafreundliches Wohngebäude:

  • Erfüllung der Effizienzhaus-Stufe 40.
  • Minimierung der CO2-Emissionen im Lebenszyklus gemäß den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus".
  • Verwendung von Heizmethoden, die nicht auf Öl, Gas oder Biomasse basieren.

 


2. Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG:

  • Erfüllung der Effizienzhaus-Stufe 40.
  • Einhaltung der Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium", bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat.
  • Verwendung von Heizmethoden, die nicht auf Öl, Gas oder Biomasse basieren.

 


In beiden Stufen werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Bau und Kauf inklusive Nebenkosten.
  • Planung und Bauüberwachung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit.
  • Nachhaltigkeitszertifizierung.

 





Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Das Förderprogramm 261 unterstützt eine Vielzahl energetischer Maßnahmen, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu steigern. Hierbei werden sowohl die Sanierung von Bestandsimmobilien als auch der Kauf frisch sanierten Eigentums gefördert. Bei der Förderung wird ein Tilgungszuschuss nach Abschluss des Vorhabens gewährt und reduziert das Darlehen sowie die Laufzeit. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist jedoch nicht möglich.


1. Förderbare Maßnahmen:

  • Energetische Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser
  • Einbeziehung von Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten
  • Bauantrag oder Bauanzeige des Wohngebäudes liegt mindestens 5 Jahre zurück


2. Höhe der Förderung:

  • Kreditbetrag abhängig von Energieeffizienz und förderfähigen Kosten, bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser
  • Maximaler Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erfüllung der Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse


3. Zusätzliche Tilgungszuschüsse:

  • Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss
  • Für eine serielle Sanierung erhalten Sie 15 % Extra-Tilgungszuschuss


4. Zusätzliche Fördermöglichkeiten:

  • Zusätzliche Förderungen können für Fachplanung, Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Akustik sowie Nachhaltigkeitszertifizierung beantragt werden. 




BEG - Wohngebäude











Fördersätze BEG - Einzelmaßnahmen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen

Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BAFA) bietet Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden an der Gebäudehülle im Rahmen des BEG EM. Die Förderung umfasst folgende Maßnahmen:


1. Dämmung der Gebäudehülle:

  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden

2. Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren

3. Sommerlicher Wärmeschutz:

  • Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

4. Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro (Brutto).
  • Der Fördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Höchstgrenze für förderfähige Ausgaben beträgt 30.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Diese Grenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit in bestimmten Fällen, z.B. wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der/die Eigentümer*in nicht für die "Energieberatung für Wohngebäude" förderberechtigt ist.
  • Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent gewährt.

5. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).




Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet einen Zuschuss von bis zu 23.500 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für Privatpersonen in Wohngebäuden. Die Zielgruppe sind Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern.


1. Geförderte Maßnahmen:

Kauf und Installation von:

  • Solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähigen Heizungen
  • Innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Bau­begleitung durch Expertinnen oder Experten für Energieeffizienz sowie akustische Fachplanung durch Akustikerinnen oder Akustiker.

2. Voraussetzungen für die Förderung:

  • Selbstbewohntes Wohngebäude.
  • Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch.
  • Einbau der Heizungsanlage ist mit Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden.

3. Staffelung der Antragsberechtigung:

  • Ab 27.02.2024: Privatpersonen mit bestehenden, selbstbewohnten Einfamilienhäusern.
  • Voraussichtlich ab Mai 2024: Privatpersonen mit bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohnungs­eigentümergemeinschaften.
  • Voraussichtlich ab August 2024: Privatpersonen mit vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

4. Bonusregelungen:

  • 5% Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen.
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus für Austausch alter Heizungen.
  • 30% Einkommensbonus für Haushaltseinkommen bis maximal 40.000 Euro.





Heizungsförderung